Der Beruf des Schmiedes ist ein sehr vielseitiger und er differenzierte sich bereits während des Früh- und Hochmittelalters. Aus Nürnberg ist ein Verzeichnis aus dem Jahre 1363 überliefert, welches folgende Einteilungen aufweist, „Messingschmiede, Gürtler, Zinngießer und Spengler als eine Gruppe, ferner Nadler und Drahtschmiede, Blechhandschuhmacher, Kannengießer, Plattner (Harnischmacher), Flachschmiede, Kupferschmiede, Klingenschmiede (neben Messerern), Haubenschmiede, Pfannenschmiede und Panzerhemdenmacher. Weitere Differenzierungen sind Feilenhauer, Weißnägelschmiede (verzinnte Nägel), Büchsenschmiede, Goldschläger und als Werkzeugmacher Zeug- und Zirkelschmiede sowie die Sensenschmiede.“[1] Auch die Hausbücher der Nürnberger Zwölfbrüderstiftung sind uns hier ein Beispiel für die Variantenvielfalt des Berufes.

Die Schmiede unserer Baustelle stellen Nägel, Klampfen und diverse Werkzeuge her, sie härten die stumpfen Meisel reparieren viele Arbeitsgeräte. Herbert Schaflechner ist zudem gelernter Hufschmied und beschlägt alle 1 ½ bis 2 Monate unsere Pferde direkt vor Ort, damit diese wiederum ihren täglichen Transporteinsatz auf unserer Burgbaustelle leisten können.

Wie wird man Meister:
Der mittelalterliche Hufschmiedgeselle musste wie  auch die anderen Schmiedegesellen nach seiner Wanderschaft ein „Mutjahr“ absolvieren, sofern er keine Schmiede geerbt hatte

Dieses Mutjahr musste er in der Stadt machen, in welcher er später arbeiten wollte. Im Anschluss musste er „eine ehrbare Jungfer freien, auf der kein Makel ruhte, und diese der Zunft als seine Zukünftige bezeichnen, sodann musste er sein ziemlich schwieriges Meisterstück machen“[2]. Diese Prüfung enthielt die Anfertigung eines kompletten Hufbeschlages für ein Pferd, doch durfte kein Maß genommen werden. Der Geselle hatte die Hufeisen passend anzufertigen, nachdem das Pferd ein paar Mal an ihm vorbei ritt. Aus der Stadt Koblenz kennen wir ein Beispiel, wo die Prüfungsanforderungen folgendermaßen waren: „ein Pferd zu beschlagen, ohne das Maaß des Hufes genommen zu haben, und die Eisen dazu in zwei Hitzen zu verfertigen, ein breites Zimmermannsbeil von einem Werkschuh in seinen drei Angeln zu wachen, wovon das Ohr fünf Zoll hoch sevn sollte. Und einen zwei Fuder Wein tragenden Wagen zu beschlagen, bei jedem Rade nur von einer Schiene das Maaß zu nehmen, und die Radernägel dazu selbst mit gestampften Köpfen zu schmieden“[3]. Wenn diese Prüfung bestanden war, musste der Schmied ein Haus kaufen, „auf dem die Schmiedegerechtsame ruhte“[4]. Da dies im Zuge einer Ehe von statten ging, wurden diese Häuser als „Eheschmieden“ bezeichnet.

Literaturhinweise:
[1] D. Hägermann/K.-H. Ludwig, Schmied, Schmiede, in: Lexikon des Mittelalter, Bd. VII, München 2003, Sp. 1506.
[2] Ludwig Beck, Die Geschichte des Eisens in technischer und kulturgeschichtlicher Beziehung, Erste Abteilung, von der ältesten Zeit bis um das Jahr 1500 n. Chr., Braunschweig 18912, S. 880.
[3] Wilhelm Arnold Günther, Topographische Geschichte der Stadt Koblenz: von ihrem Entstehen bis zum Schlusse des 18. Jahrhunderts, Koblenz 1813, S. 244.
[4] Ludwig Beck, S. 880, zit. nach: Nürnberger Gesetz von 1399 in Siebenkees, Materialien zur Nürnberger Geschichte, Bd. IV, S. 687.